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Waffeneinfuhr nach Südafrika

Seit Juli 2004 haben die südafrikanischen Behörden die Einfuhrbestimmungen für Schusswaffen drastisch verschärft! Es muss nun ein neues, achtseitiges Formular (SAP520) ausgefüllt werden. Die Behörde empfiehlt, bei Anschlussflügen (Transitverkehr) mindestens 5 Stunden einzukalkulieren. Es kann mit etwas Glück auch schneller gehen - je nach Saison und Flugzeiten. Auf Wunsch erhalten Sie von mir ein vorbereitetes Formular mit Ausfüllhilfe zugesandt. Nach mehreren Erfahrungen mit den neuen Regelungen muss man die anfangs großen Befürchtungen etwas relativieren: Wenn Sie in Johannesburg direkt abgeholt werden (kein Anschlussflug) ist das Ganze nicht so dramatisch. Pro Jäger benötigen die Behörden ca. 20 Minuten. Vorausgesetzt, Sie haben alle Papiere beisammen und richtig ausgefüllt. Schwierigkeiten hat es bei Gästen aus Nicht - EU - Ländern gegeben (Schweiz). Diese brauchen unbedingt eine Exportgenehmigung ihres Landes und einen Berechtigungsnachweis für ihre Waffen. Inzwischen hat die Polizei am Flughafen Johannesburg das Personal verdoppelt, um eine raschere Bearbeitung der Papiere zu gewährleisten. Wer dennoch warten muss, kann es sich in den großen Ledersofas bequem machen, die von der PHASA gesponsert wurden.

Bei der Einreise: nach Passkontrolle und Gepäckübernahme wendet man sich am besten an einen der zahlreichen besonders gekennzeichneten Gepäckträger. Der bringt Sie zum Firearms Department, wo in der Regel bereits Ihr Waffenkoffer bereit liegt.

·  Ausfüllhilfe zum SAP 520 Formular


 

·  1. Alles muss mit schwarzer Tinte ausgefüllt werden

·  2. Das Formular darf erst im Beisein der Polizei unterschrieben werden

·  3. Nicht alle Abschnitte des SAP520 müssen ausgefüllt werden. Besucher, die ihre eigenen Waffen zur Jagd mitbringen, müssen folgende Abschnitte ausfüllen:
- Section D – (temporary import or export permit)
- Section E – 1 – 25.4
- Section G
- Section I – (alle vorgeschriebenen Angaben sind zu machen!)
- Section J - (daran denken, erst im Beisein eines Polizeibeamten zu unterschreiben!)


Zusätzlich zum SAP 520 brauchen Sie folgendes


 

·  1. Identitäts-  und Flugdetails
- a. Reisepass
- b. Rückflugticket

·  2. Andere Dokumentationen

- a. Eigentumsnachweis (WBK, europäischer Waffenpass)
 - b. Exportnachweis
Exportgenehmigung Ihres Herkunftslandes

- c. Begründungsschreiben des Jagdgastes
Erklärung warum Sie Waffen einführen möchten (Jagd) und das die mitgeführten Waffen für Ihre Zwecke geeignet sind (Liste der zu bejagenden Wildarten).

- d. Einladungsschreiben vom Hunting Outfitter
Enthält exakte Daten und Adresse, Tel.Nr., Handynr. Ihres Outfitters, sowie Lage des Jagdgebietes und Bestätigung dass Sie die einzuführenden Waffen für diese Jagdreise benötigen.

- e. Sonstige Dokumente
Feuerwaffen werden anhand der Seriennummern kontrolliert, Munition muss vorgelegt werden und in Originalverpackung sein!

 

Für Einreisende über Johannesburg International Airport gilt folgendes:

·  1. Passieren Sie die Ausweiskontrolle in dem Terminal wo Ihr Flug landet ( SAA in Terminal 2 und alle anderen Airlines in Terminal 1).

·  2. Gehen Sie dann zum Gepäckband und nehmen Ihr gewöhnliches Gepäck auf. Ihr Waffenkoffer wird vom Flughafenpersonal zum Büro der Flughafenpolizei gebracht, wo Sie nach Vorlage aller Dokumente Ihr Permit und die Waffe (n) erhalten.

 ·  3. Gehen Sie zum South African Police Firearm Office (nicht vorher zum Zoll!!)

·  4. Nachdem Sie Ihre Importgenehmigung erhalten haben, gehen Sie zum Zoll über den rot gekennzeichneten Sektor und geben Sie dort Ihre Waffen an.
 
 
Einfuhrbeschränkungen bei Waffen und Munition


·  1. Nicht mehr als eine Waffe pro Kaliber und nicht mehr als 200 Schuss pro Waffe. Keine Munition für andere Waffen!! Ausnahme: Flinten zur Flugwildjagd, hier dürfen 2 Waffen gleichen Kalibers eingeführt werden.

 ·  2. Waffen müssen gut sichtbare Seriennummern und Herstellerangaben aufweisen damit sie genau anhand der Papiere identifiziert werden können.

 ·  3. Faustfeuerwaffen dürfen nur noch zu Jagdzwecken eingeführt werden. Dies muss im Einladungsschreiben des Outfitters ausdrücklich vermerkt sein!

 ·  4. Verbotene Waffen, deren Einfuhr verweigert wird:

- a. vollautomatische Waffen

- b. halbautomatische Waffen

- c. Faustfeuerwaffen zur Selbstverteidigung

- d. Militärwaffen

·  5. Halbautomatische Flinten dürfen eingeführt werden, wenn dies vom Outfitter im Einladungsschreiben ausdrücklich bestätigt wird.


Allgemeine Bedingungen


 

·  1. Temporäre Einfuhrerlaubnis:

- a. wird für Besucher nur zum Zwecke der Jagd ausgestellt

- b. wird ausgestellt nach den südafrikanischen Erfordernissen bezüglich Transport und Aufbewahrungssicherung

- c. gilt nur für den Gebrauch bei im Permit angegebener Tätigkeit (Jagd)

- d. Der Inhaber einer vorübergehenden Einfuhrerlaubnis ist nicht berechtigt, die Waffen einer anderen Person (auch nur zur Verwahrung) zu überlassen, es sei denn er verfügt über eine schriftliche Erlaubnis des Central Firearms Register.
- e. Wann immer der Inhaber der Erlaubnis die Republik Südafrika verlässt, muss er die eingeführten Waffen mit sich führen!

-         f. Nicht mehr als die im Permit angegebene Zahl an Munition darf mitgeführt oder ausgeführt werden!
- g. Eine zeitlich begrenze Einfuhrerlaubnis wird für maximal 6 Monate ausgestellt.

- h. Mindestalter des Antragstellers ist 21 Jahre!

- i. Wenn eine Feuerwaffe oder Munition nicht bei der Einreise deklariert wird, hat das empfindliche Strafen, bis hin zu Haftstrafen zur Folge!

 ·  2. Anträge zur Waffeneinfuhr können im Voraus beim Central Firearms Register eingereicht werden. Bitten Sie Ihren Outfitter um Hilfeleistung.

·  3. Stellen Sie sicher, dass Ihre Waffen zusammen mit Ihnen am Flughafen ankommen. Falls nicht, kann keine fremde Person in Ihrem Auftrag die Waffen annehmen, Sie müssen das selbst tun! (Stichwort: Umsteigeflüge!!!)
 

·  4. Das Ausstellen der SAP 520 ist ein kostenloser Service der Polizei. Bitte zahlen Sie niemals etwas für diesen Dienst!! Bei manchen Fluggesellschaften wird jedoch ein so genanntes „Handlingfee“ für Faustfeuerwaffen und andere Waffen verlangt.
 

·  5. Für Bogen wird keine Erlaubnis und auch keine Gebühr verlangt. Die Einfuhr ist frei!

·  6. Keinerlei Waffen werden bei der Polizei für Sie aufbewahrt. Sollten Sie Waffen mitbringen, deren Einfuhr nicht erlaubt ist, müssen Sie selbst diese Waffen umgehend wieder in ihr Herkunftsland verbringen!!

 
Für die Wiedereinfuhr nach Deutschland brauchen Sie Ihre WBK, sowie neuerdings eine Bescheinigung Ihres Zollamtes, dass Sie die Waffe bereits vor Antritt der Reise in Deutschland gekauft haben (Behördenwillkür!).
Bei den Fluggesellschaften herrscht leider keine Einigkeit über die Transportbestimmungen von Waffen und Munition.
Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft im voraus. Bei SAA gilt: Waffe ohne Schloss in flugtauglichem Koffer, Schloss und Munition (bis 5kg) ins normale Gepäck (nicht Handgepäck!). Die Mitnahme der Waffen müssen Sie beim Einchecken am Flugschalter bekannt geben.
Achtung!
Seit dem Anschlag in New York im September 2001 haben sich auf sämtlichen Flughäfen die Sicherheitsbestimmungen verschärft. Oft über reagiert das Personal an den Check-in Schaltern wenn Sie Ihre Jagdwaffen dort anmelden. Sie sollten daher gut 3 Stunden vor Abflug einchecken.

Das SAP 520 - Formular können Sie HIER herunter laden.

Das vorbereitete SAP 520 - Formular bekommen Gäste von AFRICAN HUNTERS per E - Mail zugesandt

Da anscheinend nicht alle Jagdreisevermittler diesen Service anbieten, wurde ich in letzter Zeit einige Male von Jägern, die bei anderen Firmen gebucht hatten, gebeten, das SAP 520 für sie auszufüllen. Ich bitte um Verständnis, wenn ich das in Zukunft für Fremdkunden nur noch gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 30,-€ machen kann!